Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz knapp gescheitert

130 Organisationen der Zivilgesellschaft standen dahinter, 80'000 Fahnen wurden überall in der Schweiz aufgehängt und 50,7 % der Schweizer Bevölkerung haben am historischen Abstimmungssonntag vom 29. November der Konzernverantwortungsinitiative zugestimmt, die Selbstverständliches verlangt:

Konzerne und Firmen sollen Verantwortung übernehmen für ihre Lieferketten und den Schutz von Menschenrechten sowie der Umwelt gewährleisten. Es war ein 5-jähriger, teilweise schmutziger Kampf im Parlament, auf der Straße und am Ende coronabedingt vor allem übers Internet. Neben dem Stimmenmehr braucht es bei Initiativen in der Schweiz auch das Ständemehr. Weil mehr als die Hälfte der Kantone die Initiative abgelehnt haben (vor allem kleinere Kantone im ländlichen deutschsprachigen Raum), ist die Konzernverantwortungsinitiative trotz Volksmehr gescheitert.

Bild-Quelle: https://konzern-initiative.ch

Nachhaltiges Wirtschaften und Verantwortungsübernahme wird trotzdem immer mehr zur Pflicht für Firmen

Ein Satement von Tobials Meier, ecos auf Rückfrage von it fits zum Abstimmungsergebnis

Für die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ist klar, dass Profit nicht auf Kosten von Menschen und Umwelt erwirtschaftet werden darf. Diese Mehrheit hat gefordert, dass fehlbare Firmen haften müssen für bewusste Rechtsverletzungen innerhalb ihrer kontrollierten Lieferkette. Der abgeschwächte Gegenvorschlag tritt in Kraft, der die grossen Firmen verpflichtet, in einem jährlichen Bericht über die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards Rechenschaft abzulegen. Die Schweizer Firmen müssen mehr Verantwortung übernehmen, aber leider wird die Schweiz mit der Gesetzgebung einmal mehr keine Vorreiterrolle übernehmen.

 

Ein wichtiges Argument gegen die Initiative war, dass die Schweiz keinen Alleingang wagen und dass international abgestimmt gehandelt werden soll. Das Lieferkettengesetz in Deutschland ist die nächste Chance auf diesem Weg, der über kurz oder lang Firmen zu mehr Verantwortungsübernahme verpflichten wird. Auch in anderen Ländern und auf EU-Stufe werden Firmen mehr und mehr in die Verantwortung genommen.

Selbst in der Schweiz wird der Druck auf die Firmen hoch bleiben, gestützt durch das Volksmehr und getragen von einer breiten Zivilgesellschaft. Auch wenn die Abstimmung nicht gewonnen wurde, ändert sich doch einiges. Und wenn im restlichen Europa die Gesetzgebung verschärft wird, werden die schärferen Gesetze auch in der Schweiz übernommen werden – dafür wird die Initiativbewegung sorgen.

 

Die Firmen kommen unter Druck, sich um eine nachhaltige Lieferkette zu kümmern. Verantwortung zu übernehmen, Nachhaltigkeit auf allen Stufen ernst zu nehmen, das ist ein Muss für eine moderne Firma. Ob mit oder ohne Konzernverantwortung in der Verfassung: Nachhaltige Firmen sind zukunftsfähig und verantwortungsvoll. Die drei Branchenverbände Swiss Fair Trade, Amfori und Swiss Textiles haben im Frühling 2020 das Programm «Sustainable Textiles Switzerland 2030» lanciert. Ecos führt die Geschäftsstelle dieses Programms, das in enger Abstimmung mit der Schweizer Regierung entwickelt wird. Bis im Frühling 2021 sollen die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UNO bis 2030 im Bereich Textilien für die Schweiz bekannt gegeben werden. Dieses freiwillige Programm läuft unabhängig von der Konzernverantwortungsinitiative. Die Schweizer Firmen können nicht mehr einfach wegschauen, wenn es um ihre Lieferkette geht. Und interessiert schauen sie aber auch über die Grenzen, was dort auf Gesetzesstufe läuft – zum Beispiel in Deutschland mit dem Lieferkettengesetz.

Die Initiative  Lieferkettengesetz in Deutschland

ist ein Zusammenschluss von Organisationen mit dem Ziel für eine Welt einzutreten, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Auch in der aktuellen Corona-Krise zeigt sich deutlich: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Umso dringender wird ein Lieferkettengesetz benötigt! Denn Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen. Deswegen muss die Regierung jetzt handeln und damit ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, fordert die deutsche Initiative. Weitere Informationen dazu auf https://lieferkettengesetz.de/.

Minister Müller: Schweizer Volksabstimmung ist Signal für Lieferkettengesetz

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

 

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

 

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.

Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

 

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

 

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

 

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

 

Quelle: http://www.bmz.de/20201130-1

http://www.bmz.de/20201130-1
http://www.bmz.de/20201130-1

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

Markt, Moral und Menschenrechte

Auszüge aus einem Artikel von Marc Engelhardt, Deutschlandfunk vom 28.11.2020

 

Die Schweiz entschied sich am 29.11.2020 mit einer Volksabstimmung gegen die Konzernverantwortungsinitiative. Es geht darum, ob Firmen für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden im Ausland haften sollen. Auch in Deutschland wird über ein solches Lieferkettengesetz gestritten.

 

Wirtschaftsverbände warnen vor zu hohen Hürden für die Industrie. Anne Lauenroth bearbeitet das Thema beim BDI, dem Bundesverband der deutschen Industrie: „Es gibt Unternehmen, die haben über 100.000 Zulieferer. Und da können Sie sich natürlich vorstellen, die wechseln oft, wie herausfordernd das ist, diese in der gesamten Bandbreite zu kontrollieren. Das ist praktisch unmöglich.“

Fest steht: Eine Mehrheit der Bürger stünde hinter einem Gesetz, das Menschenrechte in der Lieferkette sichern würde. Drei von vier Deutschen sprachen sich im Herbst in einer repräsentativen Umfrage dafür aus. In einem gemeinsamen Aufruf unterstützten auch mehr als vierzig Firmen das Vorhaben, unter ihnen Branchenriesen wie Nestlé, Kik oder Tchibo.

 

Ein Lieferkettengesetz könnte das im Vornherein verhindern, weil Auftraggeber in Deutschland ihre Zulieferer besser kontrollieren würden, hofft Burckhardt, die auch Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation Femnet ist: „In dem Moment, wo Unternehmen bei uns einer Sorgfaltspflicht gesetzlich unterworfen sind, würden sie automatisch Vorsorgemaßnahmen treffen müssen. Das heißt, sie würden wesentlich stärker auf Umwelt und Sozialstandards achten müssen. Weil sie eben zur Rechenschaft gezogen werden könnten.“

 

Vorwürfe gegen Initiativen

 

Aber den Initianten werden auch Vorwürfe gemacht. Etwa, dass sie auf Großplakaten mit Fotomontagen von traurigen Kindergesichtern Emotionen schürten, oder dass sie die Bevölkerung im Unklaren darüber ließen, welche Unternehmen genau das neue Gesetz betreffen würde.

Unterstützer wie Pestalozzi betonen hingegen, die von ihnen geforderten Sorgfaltspflichten würden nur für große Unternehmen gelten: „Klein- und Mittelunternehmen sind von der Initiative nicht betroffen, außer sie sind in Geschäften mit Menschenrechts- und Umweltrisiken im Ausland tätig. Ich bin aber der Meinung, dass grundsätzlich alle ihre Verantwortung wahrnehmen sollten. Und wenn sie das ernsthaft tun, haben sie auch keine Klagen zu befürchten.“

Der Dachverband der Schweizer Industrie, Economiesuisse, lässt sich von solchen Versprechen nicht beeindrucken. Die Initiative sei radikal und schieße weit über das Ziel hinaus. Vieles werde im Wahlkampf bewusst unklar gelassen, kritisiert Erich Herzog, Mitglied der Geschäftsleitung: „Es bedarf vor allem klarer Guidelines an die Unternehmen, damit sie wissen, was sie dann noch tun dürfen und was nicht. Die Mechanik der Initiative lässt sehr vieles offen – wird auch im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung offenbleiben im Wissen, dass sämtliche Unklarheiten letztendlich zu Lasten des Schweizer Unternehmens durchdrücken.“

Herzog hoffte auf ein Nein: „Wenn die Schweiz die Initiative ablehnen würde, käme unmittelbar der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Anwendung. Und damit wäre die Schweiz international auf dem Niveau der am weitesten regulierten Länder.“

Das Alternativgesetz setzt vor allem auf Berichtspflichten und schließt Haftungsklagen aus. Den Initianten geht es deshalb nicht weit genug. Herzog dagegen spricht vom Anfang eines Prozesses, der international abgestimmt sein müsse: „Man kann nicht mit einer brutalen Keule von heute auf morgen versuchen, etwas durchzusetzen. Mit einem Wundermittel, das so nicht geht.“

 

 

Gewährleistet ein Lieferkettengesetz Wettbewerbsgleichheit?

Für Antje von Dewitz, Vaude gewährleistet ein Lieferkettengesetz schlicht Wettbewerbsgleichheit. Es sei nicht einzusehen, dass Unternehmen bevorteilt würden, die sich nicht um Umwelt und Menschenrechte kümmern.

Anne Lauenroth vom BDI sieht das erwartungsgemäß anders. Sie befürchtet: Ein deutsches Lieferkettengesetz würde deutschen Firmen, die auf globalen Märkten Rohstoffe einkaufen müssten, Nachteile verschaffen. „Sie stehen im konkreten Wettbewerb auch mit z.B. chinesischen, auch Staatsunternehmen. Und das ist natürlich ein ungleicher Wettbewerb. Und wenn dort dann auch bestimmte Lieferanten sich ihre Kunden aussuchen können und wir haben das bei manchen Bereichen, dann wird natürlich schon darauf geguckt: Wer verlangt mehr und wer verlangt nichts.“

Gebraucht werde deshalb eine globale, zumindest aber eine europäische Lösung. Doch die kann dauern. Das weiß auch Anne Lauenroth. Für den Fall, dass die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringt, möchte der BDI, dass es nur für Großunternehmen gilt – so wie in Frankreich.

„Dort ist die Schwelle bei Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern. Das wäre auch unsere Forderung, weil diese Firmen haben auch große Abteilungen dafür, die haben Tochterfirmen, die sind vor Ort, sind auch zumeist schon in diesen Aktivitäten und Initiativen auch schon vertreten, haben natürlich auch ob ihrer Größe, ihres Umsatzes natürlich auch einen größeren Hebel.“

 

Die Entscheidung in der Schweiz wird die Diskussion in Deutschland beeinflussen – in die eine oder andere Richtung. Befürworter und Kritiker eines Lieferkettengesetzes stehen sich unversöhnlich gegenüber – auch im Bundeskabinett. Ob sich das vor der nächsten Wahl auf ein konkretes Gesetz einigen wird, könnte deshalb davon abhängen, ob die Bundeskanzlerin ein Machtwort spricht. Bisher hat sie das nicht getan.

 

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In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung vom Sonntag über die so genannte "Konzernverantwortungsinitiative". Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: "Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.

Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.
Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt. Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und mir liegen nunmehr seit vier Monaten vor.

Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen. Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch am Anfang unserer Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. 'Made in Germany' steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen. Das Gesetz soll nicht für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gelten. Für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind Übergangsfristen vorgesehen. Das Argument 'es geht nicht' ist ja schon lange widerlegt. Das zeigen die vielen Vorreiterunternehmen, die zum Beispiel bei unserem staatlichen Textilsiegel Grüner Knopf mitmachen. Aber es kann nicht sein, dass andere ohne Rücksicht auf Menschenrechtsstandards produzieren und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen. Märkte brauchen klare Regeln. Von den Großen kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, wie er produzieren lässt."