eu-due diligence regeln zum schutz von menschenrechten und umwelt

Das Europaparlament und der Europarat haben sich auf eine weitere neue Vorschrift geeinigt, die Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte und Umweltauswirkungen in ihre Managementsysteme zu integrieren. Ein historischer Durchbruch der Unternehmen nun für Missstände in ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung zieht.

 

Mehr über den Gesetzesentwurf und die nächsten Schritte

 

Die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, auf die man sich am 07.12. informell geeinigt hat, verpflichtet Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Abholzung, übermäßigen Wasserverbrauch oder Schädigung von Ökosystemen zu verringern. Die Anforderungen dieser Richtlinie werden in vieler Hinsicht deutlich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen.

 

Quick Facts

  • Gilt für EU- und Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und kleinere Unternehmen in den Sektoren Textilherstellung, Landwirtschaft, Bodenschätze und Bauwesen
  • Eine zivilrechtliche Haftungsregelung für Schäden
  • Zu den Sanktionen gehören die namentliche Erwähnung und die Verhängung von Geldstrafen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes

 

Sie müssen die so genannte Sorgfaltspflicht in ihre Politik und ihre Risikomanagementsysteme integrieren, einschließlich einer Beschreibung ihres Ansatzes, ihrer Verfahren und ihres Verhaltenskodexes (Code of Conduct). Unternehmen müssen außerdem einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C übereinstimmt, dies betrifft auch den Finanzsektor. Die Abgeordneten haben dafür gesorgt, dass die Geschäftsleitung von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern finanzielle Vorteile für die Umsetzung des Plans erhält.

 

Vorschriften für große Unternehmen und Unternehmen in Hochrisikosektoren

 

Die Rechtsvorschriften gelten für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Die Verpflichtungen gelten auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro, wenn mindestens 20 Millionen Euro in einem der folgenden Sektoren erwirtschaftet werden: Herstellung von und Großhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen, Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Lebensmitteln und Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Gewinnung von und Großhandel mit Bodenschätzen oder Herstellung von damit verbundenen Produkten und Baugewerbe. Sie gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit einem entsprechenden Umsatz in der EU.

 

Unternehmen werden verpflichtet sein, ihre negativen Auswirkungen und die ihrer vor- und nachgelagerten Partner auf die Menschen und den Planeten zu ermitteln, zu bewerten, abzumildern und zu vermeiden. Dies umfasst Produktion, Lieferung, Transport, Lagerung, Design und Vertrieb. Notwendig dafür sind Investitionen, vertragliche Zusicherungen von Partnern, eine Verbesserung des eigenen Geschäftsplans und die Unterstützung der Partner aus kleinen und mittleren Unternehmen.

 

Informationsportal für Unternehmen

 

Die Abgeordneten stellten sicher, dass die Unternehmen auch mit den von ihren Handlungen Betroffenen in Kontakt treten, einen Beschwerdemechanismus einführen, über ihre Sorgfaltspflicht kommunizieren und deren Wirksamkeit regelmäßig überwachen müssen. Ebenfalls sorgten sie dafür, dass die EU-Regierungen verpflichtet werden, praktische Portale einzurichten, die sich mit den Sorgfaltspflichten der Unternehmen befassen und Informationen über Inhalt und Kriterien, entsprechende Leitlinien der Kommission und Informationen für die Betroffenen bereitstellen.

 

Sanktionen und Überwachung

 

Jedes EU-Land wird eine Aufsichtsbehörde benennen, die überwacht, ob die Unternehmen diesen Verpflichtungen nachkommen. Die Aufsichtsbehörden sollen sich untereinander austausche und auf EU-Ebene im Rahmen des von der Kommission eingerichteten Europäischen Netzes der Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Sie werden in der Lage sein, Inspektionen und Untersuchungen einzuleiten und Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Dazu gehören die Nennung des Unternehmen und die Verhängung von Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % ihres weltweiten Nettoumsatzes.

Die Abgeordneten haben ausgehandelt, dass Unternehmen für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten haften und ihre Opfer das Recht auf Schadenersatz haben. Um die Unternehmen zu motivieren, wird die Einhaltung der Sorgfaltspflichten als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionen herangezogen werden.

 

Stimme aus dem Parlament

 

"Dieses Gesetz ist ein historischer Durchbruch. Zehn Jahre nach der Rana-Plaza-Tragödie sind Unternehmen nun für mögliche Missstände in ihrer Wertschöpfungskette verantwortlich. Möge dieses Abkommen ein Tribut an die Opfer dieser Katastrophe sein und ein Ausgangspunkt für die Gestaltung der Wirtschaft der Zukunft - einer Wirtschaft, die das Wohlergehen der Menschen und des Planeten über Profite und Kurzsichtigkeit stellt. Ich bin all jenen sehr dankbar, die sich mir im Kampf für dieses Gesetz angeschlossen haben. Es stellt sicher, dass ehrliche Unternehmen nicht am Wettlauf gegen Cowboy-Unternehmen teilnehmen müssen", sagte die federführende Europaabgeordnete Lara Wolters (S&D, NL) nach dem Ende der Verhandlungen.

 

Nächste Schritte

 

Der vereinbarte Gesetzesentwurf muss vom Rechtsausschuss und vom Europäischen Parlament als Ganzes sowie vom Rat (EU-Regierungen) formell genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.

 

Hintergrund

 

Das Parlament hat immer wieder eine stärkere Rechenschaftspflicht der Unternehmen und verbindliche Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht gefordert. Der Vorschlag der Kommission wurde am 23. Februar 2022 vorgelegt. Er ergänzt andere bestehende und künftige Rechtsakte wie die Verordnung über die Abholzung von Wäldern, die Verordnung über Konfliktmineralien und den Entwurf einer Verordnung über das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden.

 

 

Quelle:

 

Pressemitteilung, Europäisches Parlament, 14.12.2023, übersetzt aus dem Englischen