Lieferkettengesetz - Mehr Fairness in globalen Lieferketten

Nachdem sich 42 deutsche Unternehmen am Tag der Menschenrechte für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen haben, zeigen sich nun deutliche Schritte der Politik in diese Richtung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündete am 11. Dezember gemeinsam mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller ihr Vorgehen für ein Lieferkettengesetz. Dabei betonte er, dass es mehr Fairness in globalen Lieferketten braucht, um Hungerlöhne und Kinderarbeit zu unterbinden und die Arbeitsbedingungen für alle in der Lieferkette zu verbessern. Globalisierung dürfe nicht mit Ausbeutung verwechselt werden und unser Konsum nicht mit weniger Menschenrechten für andere einhergehen, unterstrich er.


Ein erstes Monitoring zur freiwilligen Selbstverpflichtung zeigt ernüchternde Ergebnisse. Wenn die Ergebnisse der zweiten Unternehmensumfrage im Juni so bleiben, wird in die Gesetzgebung eingetreten. Das Bundesentwicklungsministerium und Bundesarbeitsministerium werden bis dahin Eckpunkte für ein Gesetz ausarbeiten und dieses mit Verbänden besprechen. Heil macht darauf aufmerksam, dass mit diesem Gesetz keine Unternehmen überfordert werden sollen und es vor allem die großen Unternehmen, die bereits CSR Abteilungen haben stärker in die Pflicht nehmen wird. Bei der Ausarbeitung werden die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die der OECD für multinationale Unternehmen Orientierung geben.


Das Gesetz soll Rechtssicherheit geben, die Rechte von ArbeitnehmerInnen besser als bisher schützen und vor allem für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Es könne nicht sein, dass Unternehmen, die sich um die Menschenrechte kümmern dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleiden.


Das Statement von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist hier nachhörbar