Omnibus – Paket:

Pressestimmen aus der Branche

Quelle: Pexels

Mit der kürzlich verabschiedeten „Stop-the-Clock“-Richtlinie werden zentrale Meldepflichten der CSRD und CSDDD im Rahmen des Omnibus-Vereinfachungspakets vorerst verschoben. Für uns bei it fits der passender Moment, um noch einmal einen genauen Blick auf die konkreten Inhalte zu werfen: Welche regulatorischen Änderungen treten wie geplant in Kraft, welche verzögern sich – und welche fallen gänzlich weg?

 

In unserer it fits-Presseschau haben wir außerdem eine Reihe relevanter Stimmen aus der Branche gesammelt – selten war das Meinungsbild so facettenreich wie zu diesem Thema! Wir ordnen die Entwicklungen fachlich ein, beleuchten zentrale Auswirkungen und gehen darauf ein, warum strategisches Handeln in diesem Thema für KMUs gerade jetzt wegweisend ist.

 

Hier erwartet Sie die aktuellen Station der  EU-Gesetzgebung.


Zentrale Inhalte des Omnibus-Paket

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Bislang galt für die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit: Große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind ab 2024 betroffen. Ab 2025 sollte sie auch für große Unternehmen ohne Börsennotierung gelten. Ab 2026 war vorgesehen, dass kapitalmarktorientierte KMUs berichten, wobei sie die Option hatten, dies bis 2028 aufzuschieben.
  • Das Omnibus-Paket sieht nun vor, dass sich für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nichts an ihrer Berichtspflicht ändert. Ansonsten soll die Berichtspflicht für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern sowie 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme mit einer zweijährigen Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts gelten.
  • Zudem sollen Berichtsinhalte durch weniger Datenpunkte vereinfacht und sektorspezifische Standards gestrichen werden. Freiwillige Berichtsstandards für ausgeschlossene Unternehmen orientieren sich an SME-Standards.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

  • Beim CSDDD werden die Sorgfaltspflichten, die über die unmittelbaren Geschäftspartner hinausreichen, deutlich reduziert, was eine Abkehr vom risikobasierten Ansatz mit sich bringt. So sollen Missständen bei nicht unmittelbaren Geschäftspartnern nur als Reaktion auf Hinweise nachgegangen werden. Erst dann wird eine Due-Diligence-Prüfung gefordert.
  • Die Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen wird von einem jährlichen Intervall auf ein 5-jähriges Intervall verlängert.
  • Die nationale Umsetzung wird um ein Jahr auf den Sommer 2027 verschoben, somit erfolgt die Anwendung erst 2028.
  • Anforderungen an die Einbindung von Stakeholdern werden reduziert.
  • Die Vorgabe, Geschäftsbeziehungen als letzte Maßnahme zu beenden, wird abgeschafft.
  • Die Pflicht zur Umsetzung von Klimaplänen entfällt, ebenso wie die Anforderung für den Finanzsektor, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken bei Investitionen zu beachten. Es müssen allerdings Vorschläge für Dekarbonisierung gemacht werden, ohne dass diese als Teil der Unternehmensstrategie umgesetzt werden müssen.

Am 14. April hat der EU-Rat nun der "Stop-the-Clock"-Richtlinie (Omnibus I) und damit der Verabschiedung zentraler Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) offiziell zugestimmt. Nach der endgültigen Verabschiedung müssen die Regelungen von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

it fits presseschau

Wir werfen ein Blick auf eine kleine Auswahl branchenrelevante Stimmen und haben neben Südwesttextil auch die Statements der Fair Wear Foundation und von Global Standard unter die Lupe genommen:

südwesttextil

(Pressemitteilung vom 27.02.2025)

Südwesttextil begrüßt Bürokratierückbau durch Omnibus-Paket

Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands sollte der vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission schnell und pragmatisch umgesetzt werden. 

Nach der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms der EU-Kommission Mitte Februar wurden nun die erwarteten Omnibus-Verordnungen I und II vorgestellt. Das Paket beinhaltet Anpassungen der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung. Darüber hinaus auch eine Änderung der Verordnung über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und der InvestEU-Verordnung.

 

Südwesttextil begrüßt, dass der Entwurf für die Taxonomie-Verordnung und die CSRD eine Reduzierung der Datenpunkte vorsieht. Im Bereich der europäischen Lieferkettenrichtlinie bewertet der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband positiv, dass die Unternehmen durch die Verlängerung der Überprüfungsintervalle von einem auf fünf Jahre entlastet werden. In der Zwischenzeit muss bei Bedarf ad-hoc gehandelt werden. Ebenso werden die Sorgfaltspflichten der CSDDD auf die direkten Geschäftspartner fokussiert, auch hier gilt zukünftig der anlassbezogene Bewertungsbedarf für indirekte Akteure. Besonders positiv sieht Südwesttextil auch, dass durch das Omnibus-Paket auch die strengere Umsetzung in den Mitgliedsstaaten unterbunden wird, sodass zukünftig einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU gewährleistet werden.

 

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: 

„Die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie steht grundsätzlich hinter den EU-weiten Zielen der Nachhaltigkeit. Diese sollten aber Platz für nachhaltiges Wirtschaften lassen, nicht mit Bürokratie überborden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und nicht schwächen. Die vorgeschlagenen Änderungen des Omnibus-Pakets können einen Beitrag zur Bürokratieentlastung der Unternehmen leisten. Jetzt gilt es, die Verordnungen schnellstmöglich zu verabschieden und weitere Potenziale zu prüfen.“

Eines der erklärten Hauptziele: bürokratischen Aufwand für KMUs um 35 % reduzieren, Bildquelle: Pexels


Fair Wear Foundation

Fair Wear kritisiert in ihrem Statement, dass das Omnibus-Paket der EU-Kommission zentrale Regelungen zur Unternehmensverantwortung verändert und damit zur Schwächung der Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beiträgt. Es wird die Gefahr gesehen, dass diese Änderungen zu einer Erhöhung der Komplexität für Unternehmen bei gleichzeitiger Verringerung der Nachhaltigkeitswirkung beitragen. Mit einem direkten Apell wenden Sie sich an die Mitgesetzgeber und fordern Kernelemente der Richtlinie zu bewahren und Verantwortung zu übernehmen.

 

Hauptkritikpunkte:

  • Verkleinerter Anwendungsbereich: Unternehmen, die tiefere Lieferketten einbeziehen, werden benachteiligt, was zu unfairen Wettbewerbsbedingungen führt.
  • Reaktives statt präventives Vorgehen: Auf Missstände, die über direkte Zulieferer hinaus gehen, sollen Unternehmen erst nach Hinweisen handeln, was eine rechtzeitige Reaktion auf Risiken für Menschenrechte und Geschäftsprozesse erschwert.
  • Verlagerung der Verantwortung: Artikel 8, b. (2a)1 scheint die Verlagerung von Verantwortung zu begünstigen, indem Sorgfaltspflichten über „vertragliche Zusicherungen“ an Zulieferer weitergegeben werden. 

Fair Wear anerkennt die Omnibus Bestrebung Nachhaltigkeitsanforderungen zu vereinfachen, fordert aber ausdrücklich die Kernaspekte der CSDDD beizubehalten, um fairen Wettbewerb sicherzustellen und mit einer präventiven Unternehmenshaltung „hohe Standards der Unternehmensverantwortung“ zu realisieren.

Global Standard

Die Verschiebung der Berichtspflichten stößt auf ein geteiltes Echo in der Branche. Bildquelle: Pexels

Global Standard sieht das Omnibus-Paket als einen Rückschritt im Thema Nachhaltigkeit, mit den Hauptkritikpunkten:

  • Den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), um ca. 80% der Unternehmen zu reduzieren.
  • Berichtspflichten aufzuschieben.
  • Kernelemente der Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD) abzuändern.
  • Nachteile für Unternehmen, die mit Nachhaltigkeitsbemühungen vorangeschritten sind. 
  • Abschrecken von Investoren in nachhaltige Technologien.
  • Die Gefahr von „Business as usual“ mit den einhergehenden Missständen in der Wertschöpfungskette. 

 

Global Standard schließt den Beitrag mit einer Zusage zur Verpflichtung der Förderung von Nachhaltigkeit und beruft sich auf UN- & OECD-Richtlinien für verantwortungsvolle Lieferketten. Und befürworten den Ansatz, dass „(…)Nachhaltigkeit nicht durch das Streben nach wirtschaftlichen oder administrativen Vereinfachungen beeinträchtigt wird“.


it fits statement

Auch wenn die bürokratische Entlastung von Unternehmen zu begrüßen ist, ist aus unserer Perspektive die Abkehr vom risikobasierten Due-Diligence-Ansatz als Kern des CSDDD, der maßgeblich zu Transparenz und der Umsetzung von Sorgfaltspflichten beiträgt, ein Schritt, der uns zu denken gibt. Denn was im Diskurs um die Erfüllung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) oft ausgeblendet wird, ist, dass die Einhaltung und transparente Kommunikation von Nachhaltigkeitsstandards Unternehmen maßgeblich dabei helfen, die Marktposition nachhaltig zu stärken. Über diesen Weg können Unternehmen gegenüber bestehenden und potenziellen Kunden attraktiver auftreten. Dafür gilt es aber, in ganzheitlichen Prozessen die eigene Lieferkette kennenzulernen, in aktiven Austausch mit Stakeholder zu treten, ESG-Risiken zu identifizieren und aktiv präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die ESG-Berichterstattung stellt ein effektives Tool dar, um diese Aktivitäten auch nach außen hin glaubwürdig darzustellen und wirtschaftlich stärkend einzusetzen. Darum lautet unsere Empfehlung, die Freiheiten, die sich durch Änderungen im Omnibuspaket aufgetan haben, in eine gezielte Nachhaltigkeitsstrategie für eine verantwortungsvolle Wertschöpfungskette zu investieren.