Quelle: Pexels
Greenwashing wird für Unternehmen zum echten Risiko: Mit den neuen EU-Richtlinien „Empowering Consumers for the Green Transition“ und „Green Claims Directive“ müssen Nachhaltigkeitsaussagen künftig mit belastbaren, wissenschaftlichen Nachweisen belegt werden. Selbst vergebene Labels und vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ stehen besonders im Fokus der Regulierung.
Doch in den neuen Anforderungen steckt auch eine Chance: Wer Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Mittelpunkt stellt, kann sich klar im Markt positionieren. Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen sich optimal auf die neuen Regeln vorbereitet!
Erfahren Sie hier, wie Ihr Unternehmen sich optimal auf die neuen Regeln vorbereitet!
Im jüngsten Bericht des Umwelt Bundesamt, der vom Öko-Institut in Freiburg realisiert wurde, stehen glaubwürdige produktbezogene Umweltinformationen im Fokus.
Verbraucher*innen stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Umweltaussagen auf Produkten und Dienstleistungen richtig einzuordnen. Während viele Menschen angeben, dass Umweltfreundlichkeit ein wichtiges Kriterium bei ihrer Kaufentscheidung ist, fehlt es oft an verlässlichen und überprüfbaren Informationen. Wie Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht werden können, zeigt eine neue Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes, die das Spannungsfeld zwischen nachvollziehbaren Umweltaussagen und Greenwashing analysiert. Dazu gehören unter anderem eine Offenlegung von Umweltinformationen, strengere Prüfungen und eindeutige Labels für Verbraucher*innen.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, Umweltaussagen zu treffen – von unabhängigen Zertifizierungen bis hin zu selbsterklärten Versprechen. Während Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ oder das EU-Ecolabel auf standardisierten Prüfverfahren basieren und ein hohes Maß an Vertrauen genießen, sind selbst vergebene Labels oder allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ oft nicht eindeutig definiert oder wissenschaftlich fundiert. Angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Umweltaussagen fällt es Verbraucher*innen schwer, zwischen glaubwürdigen und weniger belastbaren Aussagen zu unterscheiden.
„Wir sehen deutlich, dass Verbraucher*innen eine stärkere staatliche Regulierung und insbesondere eine unabhängige Kontrolle von Umweltversprechen wünschen“, fasst Dr. Florian Antony, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut zusammen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umweltaussagen werden derzeit auf europäischer Ebene verschärft – sie sollen so für Klarheit und Transparenz sorgen. Die Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) Directive“ sowie der „Green Claims Directive“ bringt klarere und für alle Marktteilnehmer verbindliche Anforderungen an die Begründung und Kommunikation von freiwilligen Umweltaussagen mit sich. Unternehmen müssen künftig belastbare Nachweise für ihre Umweltaussagen erbringen, die wiederum auf wissenschaftlich fundierten Methoden und überprüfbaren Daten beruhen.
Besonders allgemeine und unbelegte Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ stehen im Fokus der neuen Regulierung. Mit Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie sind pauschale oder unbegründete Umweltaussagen, wie zum Beispiel „100% nachhaltig", ausdrücklich untersagt. Künftig dürfen Unternehmen nur noch umweltbezogene Aussagen treffen, wenn sie durch nachvollziehbare, überprüfbare Informationen belegt und in ihrer Relevanz begründet, werden können. Vor allem selbsterklärte Umweltansprüche werden deutlich stärker reguliert: Nur noch Zertifizierungen, die auf anerkannten und transparenten Standards basieren, sollen künftig zulässig sein. Vage oder nicht belegbare Umweltaussagen („100 % nachhaltig“) sind untersagt.
Die rechtlichen Vorgaben sind noch nicht final definiert, werden aber konkreter und Veränderungen sind absehbar:
„Eine Herausforderung besteht darin, dass noch definiert werden muss, was im konkreten Fall als vage oder irreführend anzusehen ist. Mit Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie wurde zunächst festgelegt, welche Geschäftspraktiken in Bezug auf Umweltaussagen generell als irreführend und damit als unlauter anzusehen sind. Darüber hinaus legt die EmpCo-Richtlinie fest, dass Umweltaussagen grundsätzlich zu begründen sind. Wie genau die Begründung zu erfolgen hat bzw. welche Anforderungen an die Begründung zu stellen sind, wird jedoch den noch nicht abschließend verhandelten und ihrerseits noch auslegungsoffen formulierten Regelungen der Green Claims Directive überlassen.“
Umweltaussagen müssen mit Daten, die durch wissenschaftliche Methoden erhoben wurden, belegt werden. Dem Lebenszyklus der Produkte kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
„Aus Sicht von Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen treffen, ist mit wachsenden Anforderungen an Methoden- und Datengrundlagen zur produktspezifisch quantifizierenden ökologischen Bewertung zu rechnen. Absehbar hoch relevant für die Begründung von Umweltaussagen sind die Prinzipien der Transparenz, die Einnahme einer Lebenszyklusperspektive und die Nutzung wissenschaftlich anerkannter Methoden und – damit eng verbunden - die hin reichende Belegung der Aussagen mit entsprechend validen und spezifischen Daten.“
Unternehmen sollten nicht nur neue, sondern auch bestehende Claims kritisch prüfen.
Werbung mit Symbolen, die Umweltzeichen ähneln, wird eingeschränkt.
Während (grüne) Labels bisher oft selbst vergeben wurden, wird künftig eine anerkannte Zertifizierungsgrundlage verpflichtend sein. Quelle: Pexels
Strenge Anforderungen helfen Unternehmen, sich von Greenwashing abzugrenzen.
„Die Weiterentwicklung des regulativen Rahmens für die Begründung und Kommunikation umweltbezogener Aussagen bietet auch für Unternehmen Chancen“, so Antony. „Konkrete und spezifische Vorgaben zu den Mindestanforderungen können Unternehmen darin unterstützen, valide Umweltaussagen besser gegenüber unlauteren Behauptungen anderer Marktteilnehmer*innen abzugrenzen.“
Strategien und Grundsätze sowie konkrete Methodenvorschläge, die bei der Begründung von Umweltaussagen bislang genutzt werden, werden im Bericht ausgeführt:
Die Normenreihe DIN EN ISO 14020ff legt internationale Standards für Umwelterklärungen und -programme fest. Es werden grundlegende Begriffe, Prinzipien und Anforderungen definiert, um Umweltinformationen für Produkte transparent und vergleichbar zu machen. Ziel ist es, Verbraucher*innen bei der Auswahl umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen. Sie bieten Unternehmen klare Richtlinien für die glaubwürdige und transparente Kommunikation von Umweltinformationen.
In unserer it fits Labelschule haben wir relevante Normen der 14020ff. Reihe für sie übersichtlich dargestellt und erläutern ihre Bedeutung im Detail. Hier geht es zu den Infos.
Staatliche Labels wie der „Blaue Engel“ oder das EU-Ecolabel basieren auf standardisierten Prüfverfahren und genießen hohes Verbrauchervertrauen. Dem stimmen wir zu, wollen aber deutlich darauf hinweisen, das glaubwürdige Zertifizierungen im allgemeinen entscheidend sind. Also diejenigen, die in einem unabhängigen 3-Parteien-System entwickelt und kontrolliert werden. Dazu gehören der Standard-Inhaber, die Standard-Benutzer sowie zugelassene Zertifizierungsstellen und Prüflabore. Alles Wissenswerte rund um glaubwürdige Zertifizierung gibt’s in den it fits Grundlagen der Labelschule.
Gerade im Textilsektor zeigt sich, dass unabhängige, nicht-staatliche Standards, wie der GOTS oder die TE-Standards, die in einem 3-Parteien-System entwickelt wurden und weiterentwickelt werden, zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Entwicklungen branchenrelevanter Standards der letzten Jahre finden Sie in unserer Standardpositionierung die ebenfalls Teil der it fits Labelschule ist. Informieren sie sich jetzt umfassend für fundierte Zertifizierungsentscheidungen!
Hier geht´s zur ganzen Studie „Valide Umweltaussage oder Greenwashing? Herausforderungen und Ansätze für glaubwürdige produktbezogene Umweltinformation“ des Öko-Instituts.
Was früher mit grünem Anstrich und wechselndem Image durchging, wird heute durch klare Regularien enttarnt – Greenwashing hat ausgedient. Bildquelle: Pexels
Auch im Beitrag der Fashion Toolbox von BCome finden Unternehmen 10 Maßnahmen mit denen sie Greenwashing und negative Imagefolgen gekonnt verhindern. Wir haben sie prägnant zusammengetragen:
Unternehmen stehen vor einer spannenden Herausforderung: Umweltversprechen müssen künftig nicht nur strenger geprüft, sondern auch präziser formuliert werden. Besonders bei selbst gewählten Aussagen wird es darauf ankommen, Transparenz und Nachweisbarkeit in den Mittelpunkt zu stellen. Gleichzeitig gewinnt die Unterscheidung zwischen freien Formulierungen und offiziell regulierten Labels an Bedeutung.
Aus unserer Sicht die größte Herausforderung?! Die konkreten Anforderungen an die Begründung sowie deren genaue Ausgestaltung sind noch nicht abschließend geklärt und bleiben den bislang nicht endgültig verhandelten sowie auslegungsbedürftigen Regelungen der Green Claims Directive vorbehalten. Wir bleiben in diesem spannenden Thema dran!
Was jetzt schon fest steht, mit der ESG-Berichterstattung von it fits wappnen Sie sich für alle von BCome zusammengetragenen Must-Haves und lernen ihre Wertschöpfungskette genau kennen! Kontaktieren Sie uns jetzt für einen Compass Call zu diesem Thema.
Quellen:
it fits - Katharina Schaus
Mainaustrasse 15
D-78467 Konstanz
Rufen Sie uns an:
Telefon +49-7531-89 27 322
Skype: katharina.schaus@itfits.de
oder schreiben Sie uns: