GOTS: erwirkt Urteil mit Konsequenzen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein verbraucher-freundliches Urteil gefällt - mit weitreichenden Konsequenzen für jegliche Werbemaßnahmen mit dem GOTS Logo und/oder dem Namen.


Gegenstand der Berufungsentscheidung war, dass ein Textildrucker GOTS zertifizierte T-Shirts einkaufte und anschließend bedruckte. Die Druckerei selbst war jedoch nicht GOTS zertifiziert. Nach den GOTS Standardkriterien ist aber jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig. Beworben wurde das bedruckte T-Shirt als GOTS zertifiziertes Endprodukt, woraufhin die Global Standard gGmbH als Standardgeber des GOTS klagte und Recht bekam.

 

Zur Begründung wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass die Marke GOTS als Gütezeichen angesehen wird. Die Verbraucher müssen sich auf die Einhaltung der strengen Anforderungen des Standards verlassen können. Durch das Bedrucken bestünde die Gefahr, dass die Textilien hinterher nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Das Ansehen des GOTS könne so durch die (nicht zertifizierte) Weiterverarbeitung geschwächt oder anderweitig beschädigt werden und diese stelle deshalb eine rechtsverletzende Handlung dar.

 

Auch allgemeine Erklärungen über GOTS auf der Webseite des Beklagten änderten daran nichts, da dem Verbraucher der falsche Eindruck vermittelt würde, dass es sich um rechtmäßig zertifizierte Produkte handele, so die Richter.

 

„Dieses Urteil ist bahnbrechend. Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln indem sie sich zertifizieren lassen“ sagt Claudia Kersten, GOTS Managing Director.

 

Über GOTS: GOTS ist als weltweit führender Standard für die gesamte Verarbeitung (vom Nachernteverfahren über Spinnen, Stricken, Weben, Färben, Ausrüsten und Konfektion) von Bekleidung und Heimtextilien aus Biofasern (wie Bio-Baumwolle und Bio-Wolle) anerkannt.

Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen und fordert gleichzeitig die Einhaltung von Sozialkriterien. Zentrale Bestimmungen beinhalten das Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), von hochgefährlichen Chemikalien (wie krebserregende Azofarbstoffe und Formaldehyd) sowie Kinderarbeit, und die Anforderung nach strikten Abwasserbehandlungspraktiken und sozialverantwortlichem Management.

 

Quelle Pressemitteilung: Bielefeld, 26. März 2019       

Franziska Dormann, Repräsentantin in Deutschland, Österreich, Schweiz, dormann@global-standard.org                                       

 

GOTS wurde von führenden internationalen Standardorganisationen entwickelt -

Organic Trade Association (U.S.), Japan Organic Cotton Association, Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft (Deutschland), und Soil Association (UK) - mit dem Ziel, weltweit anerkannte Anforderungen zu definieren, die den biologischen Status von Textilien und dadurch eine glaubwürdige Produktsicherheit für den Konsumenten gewährleisten. GOTS ist eine gemeinnützige Organisation, die selbst finanziert ist. Mehr Informationen zum GOTS finden Sie unter www.global-standard.org.