UNabhängigkeit: 3-Parteien-system

Je unabhängiger ein Standard und sein Label aufgestellt sind, desto besser ist dessen Glaubwürdigkeit. Die größte Unabhängigkeit entsteht, wenn ein Standard/Label im sog. 3-Parteien-Sytem aufgebaut ist. Ein 3-Parteien-System fordert, dass die Standardentwicklung/Standardmanagement von der Absicherung (Überprüfung auf Einhaltung) sowie der Nutzung des Standards und Labels völlig getrennt und unabhängig voneinander organisiert ist. An einem Beispiel wird ein solches 3-Parteien-System erläutert.

1. Partei: Herausgeber und damit verbunden die Entwicklung des Standards sowie das Standardmanagement ist einer Organisation zuzuordnen. Beim GOTS ist die IWG (International Working Group), ein Zusammenschluss von internationalen Verbänden, Inhaber des Standards, für dessen Entwicklung das Technische Komitee der IWG sorgt. Weder die Überprüfung des Standards noch die Nutzung des Labels liegt in den Händen der IWG.

2. Partei: Dies sind die unabhängigen Zertifizierer. Es ist unverzichtbar, dass das Regelwerk genau vorgibt, wie die einzelnen Kriterien überprüft und sichergestellt werden. Nur so ist für jeden die Einhaltung transparent und glaubwürdig nachvollziehbar.

 

Ein glaubwürdiges Standardwerk fordert eine unabhängige Zertifizierung, welche durch externe Zertifizierungsstellen durchgeführt wird. Umfang und Durchführung der Kontrollen/Inspektionen/Audits und Analysen folgen dabei einem vom Standard vorgegebenen Kontrollsystem.

 

Die Zertifizierungsstellen werden vom Standardgeber nach einen vorgeschriebenen Verfahren akkreditiert und dürfen nur dann nach dem jeweiligen Standard die Audits/Inspektionen/das Monitoring und Zertifizierung durchführen. Häufig ist für diese Akkreditierung eine ISO 65 Zulassung des Zertifizierers gefordert und oft stellt auch der Standardgeber selbst die Qualifizierung nach eigenen Vorgaben darüber hinaus sicher. Die Zertifizierer sind somit nur für die Sicherstellung auf Einhaltung der Richtlinien zuständig, können aber selbst die einzelnen Kriterien eines Standards nicht ändern.

3. Partei: Unternehmen (Produzenten und Händler), die einen unabhängigen Standard nutzen und Produkte mit dem entsprechenden Label kennzeichnen. Weder der Standard noch das Label selbst sind Eigentum des Unternehmens. Die Standardnutzung und die Kennzeichnung der Produkte mit einem entsprechenden Label sind nur nach erfolgreicher Zertifizierung einer unabhängigen Kontrollstelle gestattet. Der Labelnutzer (Produzent, Händler) muss sich an die Kennzeichnungsvorgaben des jeweiligen Standards halten.

Hinsichtlich des Inhaltes der einzelnen Kriterien eines Standards kann auch der Labelnutzer keine Entscheidung treffen, denn das obligt im Drei-Parteien-System nur dem Standardinhaber.

 

Damit eine Kontrollstelle seine Unabhängigkeit und v.a. auch seine Zulassung zur Zertifizierung bewahrt, sind diese nicht befugt, den Unternehmen bei der Umsetzung und Implementierung eines Standards zu beraten.

 

Auskunft über das Zertifizierungsverfahren und den Standard selbst können bei der Zertifizierungsstelle selbstverständlich jederzeit abgerufen werden. Allerdings wird die Kontrollstelle keine Unterstützung bei notwendigen Veränderungen von Prozessen, Dokumentation, Bedeutung von Kriterien bei der Umsetzung, etc. geben können.

 

Hier kommt optional eine 4. Partei hinzu - die Berater. Verschiedene Beratungsgesellschaften haben sich auf die Unterstützung  bei der Umsetzung von unterschiedlichen Standards spezialisiert. Bei it fits können Unternehmen, Betriebsstätten sowie Händler Hilfestellung  zur Implementierung des  GOTS, IVN-Best, Organic Content Standard (OCS), Organic Recycle Standard u.a. abrufen.