Die EU-Kommission hat die finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 veröffentlicht! Damit ist die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU mit zwei Anhängen offiziell verabschiedet. Große und börsennotierte Unternehmen müssen nun regelmäßig über ihre sozialen und ökologischen Risiken und Auswirkungen auf Menschen und Umwelt berichten. Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, werden künftig ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf Basis der ESRS transparent machen. Darüber hinaus enthält dieser erste delegierte Rechtsakt sektorübergreifende Standards und Offenlegungsanforderungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
In diesem delegierten Rechtsakt, welcher sich auf Artikel 29b Absatz 1 Unterabsatz 1 der Rechnungslegungsrichtlinie stützt, werden die ersten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Diese erweitern die Vorgaben nach den Artikeln 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie.
Dies bedeutet konkret, dass nun viele Unternehmen erstmalig verpflichtend sein werden, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sowie detaillierte Anforderungen auf Unternehmen zukommen, welche bereits eine Erklärung oder einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht abgeben. Diese neuen Anforderungen dürfen im Berichterstattungsprozess nicht unterschätzt werden. Für die ersten Unternehmen werden die neuen Standards bereits ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend sein, sofern EU-Parlament und Europäischer Rat keine Einwände erheben.
Bild: Website KPMG
Im November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission den ersten Entwurf der ESRS übergeben, bei der sich jedoch Bedenken Dritter bezüglich Interoperabilität mit internationalen Standards, mangelnder Klarheit grundlegender Konzepte und des Umfangs der geforderten Daten ergaben.
Diese Version wurde von der EU-Kommission überarbeitet und im Juni 2023 veröffentlicht, mit der Möglichkeit vier Wochen lang öffentliches Feedback einzuholen. Am 31. Juli 2023 wurden die finalen Delegierten Versionen veröffentlicht, die folgende Änderungen gegenüber dem ersten EFRAG Entwurf enthalten:
Folgende Themen werden adressiert:
Anhang I
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS E1 Klimawandel
ESRS E2 Umweltverschmutzung
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS S1 Eigene Belegschaft
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
ESRS G1 Unternehmenspolitik
Anhang II
enthält die Liste der Akronyme und das Glossar mit den Definitionen, die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden sind.
Die Einführung des ESRS ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige EU-Wirtschaft und stellt Unternehmen dabei vor neue Herausforderungen. Weitere Informationen zu den European Sustainability Reporting Standards und alle Dokumente zum Download finden Sie hier.
Quellen:
Delegierte Verordnung und Anhang C
KPMG Artikel: ESRS: ein weitere Schritt in Richtung nachhaltige EU-Wirtschaft
KPMG Artikel: EFTRA finalisiert erste Reihe von Entwürfen der neuen ESRS
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