Umfrageergebnisse zwingen zum Lieferkettengesetz

Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Und dennoch kommen lediglich 22 % der kürzlich befragten deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden den sozialen Mindeststandards entlang ihrer Lieferkette nach. 

Um die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sicherzustellen, soll nun ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden.

 

Bild: BMAS

Pressemitteilung des BMZ und BMAS vom 14.07.2020

Am 14.07.2020 wurden dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktions-plans Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen zeigen, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Gruppe der "Erfüller" hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert. Damit wird die nötige Quote zur Erfüllung klar verfehlt. Die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil erklärten dazu:

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: "Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung sind erneut enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Wirtschaft ist eingeladen, sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen. Fairer Handel in globalen Lieferketten ist der wichtigste Schlüssel für Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Umwelt in den Entwicklungsländern. Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden. Das wäre ein Bumerang, der auf uns zurückschlägt. Unser öko-soziales Wirtschaftsmodell kann Vorbild für eine globale Wirtschaft sein."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das Lieferkettengesetz wird nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist. Und es schafft Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen."

Zur Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP):

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Dieser setzt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland um. Die Bundesregierung hat zunächst auf das freiwillige Engagement der Unternehmen gesetzt, zugleich aber dessen Erfolg evaluiert.

In der ersten Runde des Monitorings haben – nach zweimaliger Verlängerung und Ausweitung der Stichprobe – nur 465 von 3.300 ange-schriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. Davon haben nur rund 18 Prozent die Vorgaben erfüllt.

Die zweite Befragungsrunde bestätigt nun diese Ergebnisse. Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Falls die wirk-same und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen."

Eine gesetzliche Regelung erhält breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:

  •  Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
  • Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
  • 200.000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
  • Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.

Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unter-nehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.

Die EU-Kommission plant darüber hinaus eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.