Grüner knopf

Sozial. ökologisch. staatlich. unabhängig zertifiziert

Standardversion

Der Standard extistiert seit 2019

Aktuelle Standardversion 2.0; 2022

Klassifizierung

Staatliches, unabhängiges Nachhaltigkeits-Label

Typ A, Typ I

 

Standardinhaber und Beteiligte

Bildmarke, Logo


Inhaber und zuständig für die Festlegung der Kriterien des Siegels ist der deutsche Staat, genauer das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das BMZ hat eine offizielle Vergabestelle für den Grünen Knopf eingerichtet, die mit der Vergabe und Überwachung des Siegels beauftragt ist. Für die Akkreditierung der Prüfstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) verantwortlich.

 

Akkreditierte Prüfstellen (Konformitätsbewertungsstellen) sind:

Control Union Certifications Germany, DIN CERTCO, Prüfdienstleister Hohenstein, PFI Pirmasens, TÜV Nord

iitfits - GOTS Logo

Ziel, Hintergrundinformationen

Der Grüne Knopf ist als staatliches Meta-Siegel für Textilien konzipiert, die unter sozialverträglichen und umweltfreundlichen Bedingungen hergestellt werden. Nach erster Erwähnung im Jahr 2014 wurde das Siegel im September 2019 mit der Standardversion 1.0 vorgestellt. Die erste Standardrevision konnte im August 2022 abgeschlossen werden, so dass nun die Standardversion 2.0 Gültigkeit hat, mit einer einjährigen Übergangsfrist.

Das staatliche Siegel Grüner Knopf prüft, ob ein Unternehmen Verantwortung für die Lieferkette übernimmt und somit seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachkommt. Zusätzlich muss durch glaubwürdige und vom GK anerkannte Siegel nachgewiesen werden, dass auch das Produkt nachhaltig hergestellt wurde.

Ziel des Grünen Knopfs ist es, VerbraucherInnen und öffentlichen Vergabestellen ein vertrauensvolles Siegel zur Verfügung zu stellen und damit Orientierung beim Kauf nachhaltiger Textilien zu geben. Dafür bietet ein Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt als nationale Gewährleistungsmarke gemäß § 106 (a-h) Markengesetz die Basis. Zudem ist das Siegel seit März 2021 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als europäische Gewährleistungsmarke eingetragen.

Zum Start des Grünen Knopfs lag der Fokus bezüglich Umweltanforderungen beim Bleichen und Färben sowie Anforderungen an Sozial- und Arbeitsbedingungen beim Zuschneiden und Nähen. Neben dem Ausbau der bereits existierenden Kriterien kommen nun mit dem Grünen Knopf 2.0 auch Anforderungen an die nachhaltige Rohstoffgewinnung dazu. Produkte dürfen nur aus zugelassenen Fasern und Materialien bestehen.

Eine wesentliche Neuerung ist, neben den inhaltlichen Revisionen auf Ebene der Anforderungen, die Einführung der Akkreditierung der Grüner-Knopf-Zertifizierungsstellen, was die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Siegels verstärken.

Priorisiert werden Risiko-Länder, Hochrisiko-Zulieferer und -Materialien.

Geltungsbereich / Regelbereich

Quelle https://www.gruener-knopf.de/ueberblick-kriterien, abegerufen am 06.10.2022

Geltungsbereich

Der Grüner-Knopf-Standard kann nur auf Prozesse von Unternehmen angewendet werden, die antragsberechtigt sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die vor dem Standard erfasste Endprodukte als eigene Produkte herstellen und/oder vertreiben. Dies umfasst sowohl Hersteller, die als solche auf dem Produkt genannt sind, als auch Handelsunternehmen, die Fremdprodukte unter Eigenmarken als eigene Produkte anbieten.

Angewendet wird das Siegel für Textilien, welche in Bekleidung, Mode-Accessoires, Heimtextilien, Matratzen, Bettwaren, Rucksäcke, u.a. verarbeitet sind.

 

Regelbereich

Mit der Version 2.0 deckt der Grüne Knopf zu den ursprünglichen Regelbereichen Konfektionierung (Zuschneiden, Nähen) und Textilveredelung (Färben, Bleichen) jetzt auch die Rohstoffgewinnung ab.

 

Anforderungen an Produktionsprozesse

 

Quelle: https://gruener-knopf.de/produktionsprozesse, abgerufen am 06.10.2022

Produkte dürfen nur aus zugelassenen Fasern und Materialien bestehen, die in einer separaten Tabelle aufgelistet sind. Eine Faser oder ein Material, welches nicht in dieser Auflistung erfasst ist, wird als Ausgangsmaterial ausgeschlossen. In der Regel sind Fasern und Materialien dann zulässig, wenn sie a) rezykliert sind oder b) als neue Fasern/Materialien prinzipiell kreislauffähig sind. Prinzipiell sind Textilfasern aller Art unter diesen Bedingungen zulässig, einzelne Ausnahmen sind definiert. Einige der zugelassenen Fasern und Materialien haben eine zusätzliche Zulassungsbedingung: Sie müssen nach dem Grünen-Knopf-Standard 2.0 Anforderungen an ihre nachhaltige Gewinnung erfüllen, welche über anerkannte Siegel nachgewiesen werden.

 

Für den Grüner-Knopf-Standard 2.0 wurde durch eine Vertiefung der Anforderungen einzelner Indikatoren eine Entwicklungslogik eingeführt, sodass lizenzierte Unternehmen ihre zertifizierten Prozesse kontinuierlich verbessern müssen.

 

Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse

 

Quelle: https://www.gruener-knopf.de/usp-kriterien, abgerufen am 06.10.2022

Die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse sind in fünf Kernelemente, 13 Kriterien und 54 Indikatoren auf Entwicklungsstufe A (zu prüfen bei Erstevaluierung im Jahr 1) gegliedert. Des Weiteren sind 33 Indikatoren auf Entwicklungsstufe B (bei 2. Überwachung im Jahr 3) prüfungsrelevant.

Die Indikatoren stellen verbindliche Anforderungen dar.

In der Erstevaluierung werden alle Indikatoren der Stufe A geprüft und jährlich überwacht. In der zweiten Überwachung, nach 24 Monaten, werden zusätzlich alle Indikatoren der Stufe B geprüft. Bei der Rezertifizierung, also nach 36 Monaten, werden alle Indikatoren der Stufen A und B evaluiert.

 

Die fünf Kernelemente der Sorgfaltsprozesse

1)    Grundsatzerklärung zu verantwortungsvoller Unternehmensführung

2)    Analyse und Priorisierung von Risiken und Auswirkungen

3)    Prävention und Milderung

4)    Öffentliche Berichterstattung und Kommunikation

5)    Beschwerdemechanismen und Abhilfe

 

Bedingung zur Produktauslobung (Meta-Siegelansatz)

Zusätzlich zur Zertifizierung der Einhaltung der Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltsprozesse sind die Anforderungen des Grünen Knopfs an Produkte und Produktionsprozesse zu erfüllen. Dies weisen Unternehmen nach, indem sie ihre Berechtigung zur Kennzeichnung von Produkten gemäß den vom Grünen Knopf anerkannten Siegeln nachweisen. Der Nachweis kann sowohl über ein einzelnes Siegel als auch über verschiedene anerkannte Siegel erbracht werden, welche für alle relevanten Bereiche anerkannt sind.

Als „anerkannt“ gelten Siegel, die auf Antrag gemäß dem Prozess für die Anerkennung von Siegeln in einem transparenten Anerkennungsverfahren die Erfüllung der nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen des Grünen Knopfs an Siegel nachweisen können (siehe Dokument Grüner-Knopf-Standard 2.0 – Prozess und Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln (Meta-Siegelansatz))

 

Ab August 2023 gilt uneingeschränkt:

a) Das Produkt ist zur Kennzeichnung mit einem vom Grünen Knopf anerkannten Siegel für die Produktionsstufen Konfektion und Nassprozesse berechtigt; UND

b) Das Produkt besteht gemäß den Angaben über die Materialzusammensetzung am Produkt ausschließlich aus Fasern und Material(-mischungen), die gemäß der Liste zugelassener Fasern und Materialien (siehe Link) zugelassen sind. Sofern gemäß Zulassungsliste gefordert, ist das Produkt zur Kennzeichnung mit einem vom Grünen Knopf anerkannten Siegel für die eingesetzten Fasern/Materialien berechtigt.

Quelle: https://gruener-knopf.de/produktionsprozesse, abgerufen am 06.10.2022

Damit das Grüner-Knopf-Logo nur auf berechtigten Produkten auftaucht, implementiert das Unternehmen Prozesse für:

  • das Erfassen von Zulieferern, die nach dem Standard eines anerkannten Siegels zertifiziert sind und Produkte mit dem anerkannten Siegel kennzeichnen dürfen;
  • die regelmäßige Überprüfung der Zertifikatsgültigkeiten;
  • den Einkauf von Ware über Zulieferer, die nach dem Standard eines anerkannten Siegels zertifiziert sind;
  • das Erfassen der Materialzusammensetzungen der Produkte. 

Absicherungssystem / Konformitätsprüfung

Kontrolliert wird die Einhaltung der Kriterien von unabhängigen Prüfstellen, die von der staatlichen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert wurden.

 

Der Grüne Knopf hat einen dreijährigen Zertifizierungszyklus, der eine Erstevaluierung und Überwachung im ersten und zweiten Jahr nach positiver Zertifizierungsentscheidung und eine Rezertifizierung im dritten Jahr umfasst. Das Zertifizierungsprogramm für den Grünen Knopf basiert auf der Internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17065, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren (kurz „ISO 17065“). Die Norm formuliert allgemeine Anforderungen an akkreditierte Zertifizierungsstellen.

(siehe Zertifizierungsprogramm)

 

Zur Prüfung der Unternehmenskriterien erklären sich Unternehmen bei Antragstellung bereit, Unterstützung und Auskunft gegenüber der Prüfstelle zu leisten sowie uneingeschränkte Einsicht in relevante Unterlagen zu gewähren.

Zum Zeitpunkt der Erstprüfung muss die Erfüllung der Unternehmenskriterien sowie die Einhaltung der Produktkriterien für mindestens ein Produkt oder einen Produkttypen belegt werden. Der Geltungsbereich kann währen der Laufzeit jederzeit hinsichtlich Produkte oder Produkttypen ergänzt oder reduziert werden.

 

Prozess und Anforderungen für die Annerkennung von Siegeln

Die Anforderungen an Produkte und Prozesse werden auf Basis bereits bestehender, anerkannter Siegel – GOTS, IVN Best, Oeko-Tex Made in Green, Fair Wear Foundation, Fairtrade Textilstandard, Blauer Engel, SA8000, WRAP, Cradle2Cradle Silver, Bluesign Product, GRS – überprüft und nachgewiesen.

Abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Standards bezüglich sozialer und ökologischer Kriterien ist die Zertifizierung mit einem oder einer Kombination aus mehreren dieser Siegel notwendig.

Seit dem Grünen Knopf 2.0 gibt es ein Zulassungsverfahren für die Standard- und Siegelprogramme. Bei den Anforderungen für die Anerkennung von Siegeln wird in Kriterien für die Siegel für Konfektion, Nassprozesse und Faser- und Materialeinsatz unterschieden:

 

Die Kriterien für Anerkennung von Siegeln für Konfektion, beinhalten z.B.:

  • Vereinigungsfreiheit
  • Gesetzlicher Mindestlohn, Förderung von existenzsichernden Löhnen
  • Arbeitszeitenregelungen, Arbeitsverträge
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Förderung von Beschwerdemechanismen

Die Kriterien für Anerkennung von Siegeln für Nassprozesse, regeln z.B.:

  • Chemikalienmanagement und chemische Rückstände
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Abwassermanagement, Abfallmanagement
  • Wasserverbrauch, Energieverbrauch
  • Luftverschmutzung

Bei den Kriterien für Siegel für Faser- und Materialeinsatz wird unterschieden in Chemie-, pflanzliche und tierische Fasern. Einige Beispiele dafür sind:

  • Ökologische Landwirtschaft und Forstwirtschaftsmanagement
  • Recycling-Rohstoffe, Rückverfolgbarkeit
  • Einschränkung synthetischer Pestizide
  • Schutz der Biodiversität
  • Kein Mulesing

markt, labelnutzer

Zum Start des Grünen Knopfs im September 2019 waren 27 teilnehmende Unternehmen geprüft, u.a. ALDI SÜD Dienstleistungs- GmbH & Co. oHG, Hess Natur-Textilien GmbH oder auch Modespitze Plauen GmbH.

Inzwischen sind es 94 Unternehmen, die den Grünen Knopf führen.

Beim Grünen Knopf handelt es sich formal um ein globales Siegel, welches EU- und WTO-Recht entspricht. Da die Zertifizierung des Grünen Knopfs auf Grundlage internationaler, harmonisierter ISO-Normen erfolgt, kann er für die nachhaltige öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union (EU) genutzt werden. Im Ausland kann das Siegel als Grüner Knopf oder unter dem englischen Namen Green Button genutzt werden. 

Der erste zertifizierte Lizenznehmer des „Green Button“ ist das Unternehmen Strellson in der Schweiz.

kennzeichnung

Das zertifizierte Unternehmen unterzeichnet bei der Vergabestelle einen Lizenzvertrag, der das entsprechende Unternehmen während der Vertragslaufzeit dazu berechtigt, geprüfte Produkte mit dem Grünen Knopf zu versehen. Bei der Kennzeichnung gelten die Vorgaben des Lizenzvertrags und des Logo Manuals (dieses wird nach Abschluss des Lizenzvertrags ausgehändigt und ist nicht öffentlich zugänglich).

 

Für die Kennzeichnung kann das Logo des Grünen Knopfs gut sichtbar am Etikett, d.h. direkt am Produkt oder auf der Verpackung angebracht werden.

Eine Produktauslobung mit dem Grüner-Knopf-Siegel ist nur dann möglich, wenn das Produkt von dem zertifizierten Sorgfaltsprozess abgedeckt ist und es zusätzlich die Bedingung zur Produktauslobung (in Kapitel 5) erfüllt.

Anmerkungen

Die Stärken des Grünen Knopfs:

  • Der Grüne Knopf vereint soziale und ökologische Kriterien.
  • Es wird das gesamte Unternehmen auf verantwortungsvolles Handeln geprüft, nicht nur einzelne Produkt.
  • Somit ist der Grüne Knopf ein Siegel, welches die bevorstehenden Anforderungen der EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie in allen wesentlichen Punkten einhält.
  • Die Standardversion 2.0 ist anspruchsvoller als die erste Standardversion; die Produkt- und Unternehmenskriterien wurden überarbeitet, so auch beispielhaft die Ausweitung auf weitere Produktionsstufen.
  • Die Liste an zugelassenen Fasern und Materialien regelt nun auch die Rohstoffgewinnung.
  • Unternehmen müssen künftig die Zahlung von existenzsichernden Löhnen vorantreiben und auch auf die Förderung von Beschwerdemechanismen wird mehr Wert gelegt.
  • Aufgrund von auftretenden Missständen wurde beim Grünen Knopf 2.0 die „EU-Ausnahmeregelung“ abgeschafft.
  • Bei der neuen Standardversion erstreckt sich die Risikoanalyse über die gesamte Textil-Lieferkette
  • Als staatliches Siegel steht der Grüne Knopf für Vertrauen.

 

Schwächen des Grünen Knopfs:

  • Es wird weiterhin nicht die gesamte Lieferkette abgedeckt, sondern lediglich die Stufen Rohstoffgewinnung, Nassprozesse und Konfektion. Es fehlt Garnherstellung, Stoffherstellung.
  • Freiwilligkeit: Eine reine unternehmerische Selbstverpflichtung ist nicht ausreichend. Die Änderungen basieren nur auf Selbstverpflichtungen, aber nicht auf einer gesetzlichen Regelung (so auch z.B. die Selbstverpflichtung zur Förderung existenzsichernder Löhne).
  • Ein gravierende Problem in vielen asiatischen Ländern ist die Gewalt gegen Frauen, was der Grüne Knopf noch nicht ausreichend addressiert hat.
  • Es müssen nur die Produktionsländer benannt werden, nicht aber die Lieferanten öffentlich bekannt gemacht werden.
    Eine transparente Lieferkette ist durch diesen Standard nicht gegeben, weil hierfür entsprechende Instrumente fehlen.
  • Aus Sicht von it fits – Organic Textile Partner wäre ein zusätzliches staatliches Siegel nicht notwendig gewesen, sondern die Stärkung schon vorhandener qualitativ hochwertiger Siegel empfehlenswert (s. Gutachten „Der Weg zu nachhaltiger Kleidung“).

 

Relevante Dokumente und Links

Letzte Aktualisierung im Oktober 2022