Sozial Kodex.
Typ B, Typ I
Die Fair Wear Foundation setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bekleidungs- und Textilindustrie ein und überprüft, ob Marken die Menschenrechte in ihren Lieferketten respektieren.
Ziel ist die Förderung von gesetzeskonformen und humanen Arbeitsbedingungen in der weltweiten Bekleidungsindustrie. Der Fokus innerhalb der Lieferkette liegt bislang ausschließlich auf der Konfektion. Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem FWF und einem Mitglied ist das Code of Labour Practices. Der Kern dieses Kodex besteht aus acht Arbeitsnormen, die sich aus den ILO-Konventionen und der UN-Menschenrechtserklärung ableiten und ein „Prozessverständnis" von Umsetzung, Einbeziehung der lokalen Beteiligten bei der Auditierung und bei Korrekturmaßnahmen, sowie unabhängige Überprüfung der Kodexumsetzung ("externe Überprüfung") fordert. Das bedeutet, dass der FWF-Arbeitskodex auf international anerkannten Normen basiert, die durch dreiseitige Verhandlungen festgelegt wurden.
Es gibt andere internationale Initiativen mit denen die FWF kooperiert, wie Ethical Trading Initiative (ETI, UK), Workers 'Rights Consortium (WRC), Fair Labor Association (FLA) und Social Accountability International (SAI) (USA) und natürlich auch die Clean Clothes Campaign (CCC). Über die Jo-In Platform (Joint Initiative for Corporate Accountability and Workers 'Rights) wird nach Konvergenz mit diesen Initiativen gestrebt.
Die FWF versteht sich als eine sogenannte Lerninitiative. Eine Mitgliedschaft bei der FWF allein sagt somit noch nichts über den tatsächlichen Status hinsichtlich der sozialen Fairness eines Unternehmens aus. Die dauerhafte Mitgliedschaft ist jedoch daran gekoppelt, wie erfolgreich ein Mitglied den Kodex umsetzt. Wer Grundvoraussetzungen nicht erfüllt oder Mängel innerhalb einer Frist nicht behebt, verliert die Mitgliedschaft. Gleichzeitig können besonders engagierte Mitglieder einen ‚Leader Status‘ erreichen.
Alle Brands, d.h. suspendierte sowie vorbildliche, werden auf der Website inkl. der Ergebnisse veröffentlicht.
Geltungsbereich
Bekleidungsindustrie / Konfektion
Regelbereich
Arbeitsrichtlinien (Beschäftigung wird frei gewählt, keine Diskrimination, keine Kinderarbeit, Versammlungsfreiheit, Zahlung von existenzsichernden Lohn, keine übermäßigen Überstunden, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, rechtsverbindliche Arbeitsverhältnisse). Damit faire Arbeitslöhne gewährleistet werden, hat FWF ein "Wage Ladder-Tool", also ein Benutzerhandbuch erstellt.
Der FWF besucht jedes Jahr die jeweiligen Firmenzentralen, um einen Brand Performance Check durchzuführen. Im Rahmen dieser Überprüfung bewertet der FWF die Fortschritte seiner Mitglieder und untersucht, wie Managementsysteme die CoLP umsetzen.
Jedes Mitgliedsunternehmen ist einer Leistungskategorie zugeordnet:- LEADER - GOOD - NEEDS IMPROVEMENT - SUSPENDED
D.h. einmal jährlich findet ein internes Monitoring statt. Ein externes Monitoring erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Alle 3 Jahre wird ein externes Überprüfungsaudit in 10% aller Zulieferstätten jedes Mitgliedsunternehmens durchgeführt.
Um einen Einblick in die Unternehmens-Performance zu gewinnen, besteht das FWF Verifizierungssystem auf drei Ebenen: FWF überprüft Fabriken und implementiert ein Beschwerdeverfahren in allen Ländern, in denen es aktiv ist. Schließlich überprüft der FWF auch auf der betrieblichen Ebene, ob das Unternehmen die FWF Code of Labour Practices in ihren Management-Systemen effektiv umzusetzen.
Derzeit wird Bekleidung nicht mit dem FWF-Label gekennzeichnet, es handelt sich somit um kein Produktlabel.
Die Kommunikation über die FWF-Mitgliedschaft hängt von der Leistung der Marke ab. Jedes Jahr wird den Mitgliedern eine Leistungskategorie zugewiesen. Für jede Leistungskategorie gibt es verschiedene Kommunikationsregeln.
Nur Mitgliedsfirmen mit dem Status "Leader" dürfen das individuell gestaltete FWF Leader-Logo in der On-Garment-Kommunikation verwenden, die Hangtags, Bekleidungsetiketten und jegliche Produktverpackungen sowie die Kommunikation neben Produkten in Katalogen oder Webshops umfasst.
Für Wiederverkäufer von FWF-Mitgliedern gibt es spezielle Regeln. Wiederverkäufer können das FWF-Logo verwenden, wenn es die zu verkaufende FWF-Mitgliedsmarke eindeutig identifiziert. Die Mitglieder werden im Rahmen ihres Brand Performance Checks für das Kommunikationsverhalten von Drittanbietern oder Wiederverkäufern verantwortlich gemacht.
Die derzeit 80 Mitgliedsunternehmen repräsentieren über 130 Marken und sind in sieben europäischen Ländern vertreten. Mitglieder-Produkte werden in über 20.000 Filialen in mehr als 80 Ländern auf der ganzen Welt verkauft. Die FWF ist in 15 Produktionsländern in Asien, Europa und Afrika aktiv (Bangladesch, Bulgarien, China, Indien, Litauen, Mazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Thailand, Tunesien, Türkei, Ukraine und Vietnam).
Letzte Aktualisierung im Januar 2020
it fits - Katharina Schaus
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